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Ein gravierender Unterschied zwischen der Tätigkeit der Hausmeister in vermieten Wohnobjekten sowie Gewerbeobjekten und Anlagen mit Eigentumswohnungen besteht darin, dass er bei den vermieteten Wohn- und Gewerbeobjekten in der Regel von einem Eigentümer bzw. Verwalter beauftragt wird, während bei Eigentumswohnung für den Abschluss seines Dienstvertrages ein Beschluss der Eigentümerversammlung notwendig ist.
Als Hausmeister muss man sich Eines klar machen: Man ist für die Pflege und Beaufsichtigung fremden Eigentums verantwortlich. Das setzt natürlich ein unerschütterliches Vertrauen des Eigentümers voraus. Diese wollen auch Vertreter vor Ort haben, die ihnen sympathisch sind und bei denen sie davon ausgehen, dass sie eine ähnliche Umgangsweise mit den Mietern haben, die sie selbst an den Tag legen würden. Eine solche Einschätzung kann natürlich nicht über die bloße Abgabe eines Angebotes oder einer ergänzenden Bewerbungsmappe getroffen werden.
Die so genannten neuen Medien erfreuen sich bei der Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen eine immer größere Rolle. Auf dem ersten Rang finden sich dabei die Werbemöglichkeiten, die einem das Internet bietet. Wer heute einen Dienstleister sucht, der schaut in den seltensten Fällen im gedruckten Branchenbuch nach, sondern bemüht die großen Suchmaschinen, weil es ganz einfach schneller geht und deutlich komfortabler ist.
Es gibt in der Praxis nicht wenige Fälle, in denen der Hausmeister gleichzeitig die Aufgaben des Verwalters einer Immobilie wahrnehmen muss. Geregelt wird das zwischen dem Eigentümer und dem Hausmeister in dem abzuschließenden Dienstvertrag. Soll der Hausmeister als Verwalter tätig werden, muss ihm der Eigentümer dazu eine gesonderte Vollmacht erteilen.
Geht es um die Betreuung von Objekten, die im Eigentum der Öffentlichen Hand stehen, dann muss für die Vergabe von Aufträgen eine Ausschreibung durchgeführt werden. In den meisten Fällen handelt es sich um eine öffentliche Ausschreibung. Das heißt, dass jeder interessierte Auftragnehmer ein Angebot abgeben kann. Bei einer beschränkten Ausschreibung werden zielgerichtet eine Hand voll Unternehmer angeschrieben und zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Natürlich ist es in der Branche auch üblich, im Zuge seiner Gewinnung neuer Kunden mit Anschreiben zu arbeiten. Dabei kommt es natürlich in erster Linie auf eine ansprechende Gestaltung an, durch die bereits auf den ersten Seiten das Interesse des Adressaten geweckt wird.
Grundsätzlich benötigt man für die Tätigkeit als Hausmeister keine besondere fachliche Ausbildung. Die wichtigsten Arbeiten kann man mit etwas handwerklichem Geschick ausführen. Auch der Gesetzgeber geht davon aus, dass es sich bei der Hausmeister Tätigkeit um so genannte handwerksähnliche Dienstleistungen handelt, für die man nicht einmal eine Eintragung in die Handwerkerrolle benötigt.
Die Betriebskosten sind in der Betriebskostenverordnung geregelt. Dort kann man genau nachlesen, welche Kosten auf die Mieter umgelegt werden können und für welche der Eigentümer allein aufkommen muss. Dabei können im Mietvertrag verschiedene Umlageverfahren vereinbart werden. Als fairste Lösung haben sich die verbrauchsabhängigen Abrechnungen erwiesen, die vor allem bei der Ver- und Entsorgung sowie bei der Heizung in Frage kommen. Das hat allerdings den Nachteil, dass man in zusätzliche Messgeräte investieren muss.