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Der typische Hausmeister ist als Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber beschäftigt und erfüllt somit einen Arbeitsvertrag. Als Arbeitnehmer besteht keine Verpflichtung, sich in die Handwerksrolle eintragen zu lassen. Wer selbstständig tätig ist - also Leistungen gegenüber Dritten erbringt unterliegt der Eintragungspflicht in die Handwerksrolle, sofern diese wesentlichen Tätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerkes sind.
Das Gleiche gilt auch für Tätigkeiten, die den zulassungsfreien Handwerken sowie den handwerksähnlichen Gewerben der Handwerksordnung zugeordnet werden. Gemäß der Handwerksordnung wird kein zulassungspflichtiges oder zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe unter der Bezeichnung "Hausmeisterservice" oder "Hausmeistertätigkeiten" geführt. Hierbei kommt es nicht auf die Bezeichnung, wie etwa "Hausmeistertätigkeit" oder "Hausmeisterservice" an, sondern darauf, ob Leistungen realisiert werden, die einer Eintragungspflicht unterliegen.
Bei der Abgrenzung von in die Handwerksrolle eintragungspflichtigen und nicht eintragungspflichtigen Tätigkeiten ist zu prüfen, ob es sich hierbei um wesentliche Tätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerkes handelt oder Tätigkeiten sind, die dem zulassungsfreien Handwerk oder dem handwerksähnlichen Gewerbe zuordbar sind.
Ein "Hausmeister", der nicht mit dem entsprechenden zulassungspflichtigen Handwerk bei der Handwerkskammer eingetragen ist, läuft Gefahr, bei unzulässiger und irreführender Werbung auch mit handwerksmäßigen Betätigungen nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb abgemahnt zu werden beziehungsweise seinen Versicherungsschutz für den Betrieb zu verlieren. Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen weisen wir daraufhin, dass unerlaubte Ausübung von zulassungspflichtigen Handwerken beziehungsweise Ausübung von Schwarzarbeit mit den entsprechenden rechtlichen Mitteln geahndet werden kann, unter anderem Verhängung von Bußgeldern bis zu 50.000 Euro.
Die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks ist an bestimmte handwerksrechtliche Befähigungsnachweise, wie zum Beispiel Handwerksmeister, Ingenieure, Techniker gebunden und kann in unterschiedlichen Unternehmensformen ausgeübt werden.
Wer nur zulassungsfreie oder handwerksähnliche Arbeiten erbringt, die in der Handwerksordnung aufgeführt sind, bedarf der Eintragung gemäß den benannten Anlagen. Hierzu ist kein Befähigungsnachweis erforderlich.
________________________________________________________________________________________________Es wäre natürlich eine gigantische Investition, wollte man sich als einzelner Hausmeister oder als kleines Unternehmen, das Hausmeisterdienste anbietet, für jede zu verrichtende Arbeit in den Außenanlagen von Wohngebäuden oder Gewerbeobjekten separate Maschinen zulegen. Hat man nur schmale Gehwege vom Schnee zu befreien, ist die Frage, ob sich die Anschaffung eines motorisierten Schneepfluges überhaupt lohnt, oder ob nicht wirklich der Handschneeschieber als Erstausstattung völlig ausreichend wäre.
Neben der Grünanlagenpflege und der kaufmännischen Verwaltung von Mietobjekten ist der dritte große Tätigkeitsschwerpunkt für den Hausmeister der technische Bereich. Selbst ohne handwerkliche Fachausbildung kann man mit handwerklichem Geschick hier viele Leistungen anbieten. Für die Eigentümer ist es in aller Regel preiswerter, kleinere Wartungs- und Reparaturarbeiten dem Hausmeister zu übertragen, als sich jedes Mal ein Fachunternehmen kommen zu lassen.
Wenn man als Hausmeister auch die Betriebskostenabrechnung erstellen möchte, dann braucht man eine weitergehende Vollmacht des Eigentümers, der einen mit der Verwaltung seiner Objekte betraut hat. Meistens ist man dann nämlich auch derjenige, der die Verträge mit den einzelnen Ver- und Entsorgern abschließen muss.
Der Grundstock für eine dichte und grüne Hecke wird in den ersten Jahren nach der Pflanzung gelegt. Der fachgerechte Schnitt durch den Hausmeister ermöglicht das Heranwachsen zu einer respektablen Solitärpflanze oder einem wunderbar dichten Blattwerk im Pflanzenverbund einer Hecke.
Ein dicht gewachsener und im satten Grün erstrahlender Rasen ist nicht nur ein Magnet für bewundernde Blicke, sondern auch ein Aushängeschild für die fruchtenden Fertigkeiten des Hausmeisters bei der Rasenpflege. In der Zeit von April bis Oktober sollte der Hausmeister mehr Zeit für die Pflege der Rasenflächen einplanen.
Der Hausmeister ist im Rahmen der Objektbetreuung auch für die gründliche Reinigung und Instandhaltung der sanitären Einrichtungen verantwortlich. In Rahmen seiner täglichen Arbeiten sind Funktion und Unversehrtheit des gesamten Bereiches zu überprüfen, gegebenenfalls zu reparieren oder entsprechende Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit einzuleiten. Dies schließt die ordnungsgemäße Funktion der elektrischen Anlagen, der Armaturen, Zu- und Abflüsse, Spülkästen, Duschen und Toiletten ein.
Die Aufgaben eines Hausmeisters erstrecken sich selten nur auf das Innere eines Objektes. Vielmehr muss auch die Außenanlage und alle dazu gehörenden Wege und angrenzenden Straßen mit betreut und sauber gehalten werden.Entscheidend für die passende und angemessene Ausrüstung ist die Größe der zu bearbeitenden Fläche. Für kleine Wege sind ein Straßenbesen, Schaufel und Abfallbehälter ausreichend, um die Wege von weggeworfenem Müll, Tierkot und dem üblichen Straßendreck zu bereinigen. Im Herbst kann neben einer Harke auch ein Laubsauger von Nutzen sein.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Eigentümers einer Immobilie gehört die Verkehrssicherungspflicht, die im alltäglichen Sprachgebrauch auch als Anliegerpflicht bezeichnet wird. Im Rahmen des Dienstvertrages wird diese Obliegenheit von den Eigentümern oder bevollmächtigten Verwaltern auf die beauftragten Hausmeister übertragen.