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Egal ob man Übergangsgelder bei der Agentur für Arbeit, bei den Arbeitsgemeinschaften oder aus dem Europäischen Sozialfonds beantragen möchte, es sind überall recht umfangreiche Unterlagen einzureichen. Nur wer sich sehr gut mit der steuerlichen Buchhaltung und Wirtschaftlichkeitsberechnungen auskennt, sollte sie allein zusammen stellen. Ansonsten empfiehlt es sich immer, die Hilfe eines Steuerberaters oder eines Unternehmensberaters, der sich auf das Coaching für Existenzgründer spezialisiert hat, in Anspruch zu nehmen.
Eine umfangreiche Bewerbungsmappe gehört immer zu den Unterlagen, die man für einen Fördermittelantrag mit einreichen muss, egal ob man Zuschüsse für den Übergang oder einen zinsverbilligten Förderkredit beantragen möchte. Daraus können die Mitarbeiter der Förderbanken und die Fachberater der Vergabestellen für Existenzgründerzuschüsse auf die fachliche und persönliche Eignung des potentiellen Existenzgründers schließen. Deshalb sollte diese Bewerbungsmappe auch Dinge enthalten, die man bei einer „normalen“ Bewerbung nicht mitschicken würde.
Dabei handelt es sich beispielsweise um den Nachweis, dass man an einem Existenzgründerseminar bei der IHK oder der Handwerkskammer teilgenommen hat. Der gehört heute zu den unabdingbaren Voraussetzungen, um überhaupt eine Förderung zur Existenzgründung bekommen zu können. Damit möchte man sicher stellen, dass der künftige Unternehmer die Grundlagen des auf sein Unternehmen anwendbaren Steuerrechts kennt und auch weiß, wie ein rechtssicherer Vertrag auszusehen hat. Außerdem bekommt man hier Wissen vermittelt, wie man erfolgreiches Marketing betreiben kann. Die Förderstellen haben damit ein Instrument geschaffen, mit dem weitgehend ausgeschlossen werden kann, dass potentielle Jungunternehmer zu blauäugig an die Existenzgründung heran gehen und binnen kurzer Zeit scheitern.
Bei dieser Gelegenheit kann man bei der IHK oder der Handwerkskammer gleich einen Termin für die Einholung der „Stellungnahme einer fachkundigen Stelle“ ausmachen. Wer das nicht von den Mitarbeitern der Handwerkskammern oder der IHK beurteilen lassen möchte, muss den Weg zum Steuerberater gehen. Letzteres ist allerdings kostenpflichtig, während man die Einschätzung von IHK und Handwerkskammer meistens zum Nulltarif bekommt. Außerdem können Letztere auf Grund der bereits registrierten Unternehmen viel besser einschätzen, welche Chancen man mit seinen anzubietenden Leistungen auf dem Markt tatsächlich hat.
Als weiteres ist eine umfangreiche Kosten- Nutzen- Analyse für das künftige Unternehmen vorzulegen. Die dafür erforderlichen Unterlagen bekommt man direkt bei den Ansprechpartnern der Förderstellen oder kann sie sich von der Homepage der Kreditbank für Wiederaufbau herunter laden. Die zu erstellende BWA muss die erwartete wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens über einen Zeitraum von drei Jahren darstellen. Dabei ist die Plan BWA für das erste Jahr sogar bis auf die einzelnen Monate aufzuschlüsseln.
Die Einnahmen pro Monat sollten zumindest so hoch sein, dass nach Abzug der Betriebsausgaben und der Kosten der Steuer und Sozialversicherung für den Unternehmer noch mindestens tausend Euro pro Monat übrig bleiben, denn das wird als Existenzminimum für einen selbstständigen Gewerbetreibenden angesetzt. Eine Ausnahme wird hier nur dann gemacht, wenn sich der darunter liegende Gewinn nur in den ersten Monaten zeigt und dann steigert. Diese Ausnahmeregelung kann man aber auch nur dann bekommen, wenn man nachweisen kann, dass man noch andere regelmäßige Einkommen hat oder vorübergehend ein Teil der eigenen Lebenshaltungskosten beispielsweise vom Partner bestritten werden kann.
Wer hier realistisch bleibt, hat immer bessere Chancen, sich langfristig eine Vollexistenz aufbauen zu können. Die praktischen Erfahrungen der Coachs für Existenzgründer beweisen auch, dass man die Kosten lieber etwas höher als echt ermittelt und die geplanten Einnahmen lieber etwas niedriger ansetzen sollte. Damit hat man Reserven für „Dürrezeiten“ und kann mögliche Preiserhöhungen auf Seiten der Betriebsausgaben besser abfangen. Eine zu knappe oder mit dem Rotstift passend gemachte Wirtschaftlichkeitsberechnung fällt den meisten Existenzgründern auf die Füße und zwingt sie zur vorzeitigen Aufgabe wegen finanzieller Engpässe. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Umsatzerwartungen nicht erfüllt werden.
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